Privatstiftung
Checkliste

Errichtung einer Privatstiftung vorbereiten

Fast alles, was in einer Privatstiftung später möglich oder unmöglich ist, wird bei der Errichtung entschieden. Diese Checkliste bringt die Fragen in eine Reihenfolge, bevor der Notar die Stiftungserklärung errichtet.

Die Privatstiftung ist eine eigentümerlose juristische Person. Der Stifter widmet Vermögen, das künftig der Stiftung selbst gehört und einem in der Stiftungserklärung festgelegten Zweck dient. Sie entsteht mit der Eintragung im Firmenbuch.

Wer diese Punkte vor dem Notariatsakt geklärt hat, spart später Streit, Sonderprüfungen und Änderungsversuche. Die Checkliste ersetzt weder anwaltliche noch steuerliche Beratung.

Arbeiten Sie die Punkte in Ruhe ab. Sie können jeden Punkt abhaken; der Stand bleibt auf Ihrem Gerät gespeichert.

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01 Zweck und Vermögen

Zweck und Vermögenswidmung bilden das Rückgrat jeder Privatstiftung.

02 Stifterrechte und Änderbarkeit

Vorbehaltene Stifterrechte entscheiden, wie flexibel die Stiftung später bleibt.

03 Organe und Governance

Der Stiftungsvorstand ist der Motor, Beirat und Stiftungsprüfer die Kontrolle.

04 Begünstigte und Zuwendungen

Begünstigte sollten von Anfang an bestimmt, abgrenzbar und in Rangfolge definiert sein.

Rechtsgrundlagen im Überblick

Kern der Errichtung ist das Privatstiftungsgesetz (PSG), insbesondere die §§ 1 ff PSG (Wesen und Errichtung), §§ 9 ff PSG (Stiftungserklärung, Änderung, Widerruf), § 14 PSG (Vorstand) sowie §§ 20 und 21 PSG (Begünstigte und Auskunftsrechte).

Die steuerliche Behandlung folgt dem Körperschaftsteuergesetz und dem KStG-Zwischensteuerregime. Steuerliche Detailfragen sind mit einem Steuerberater zu klären.

Diese Checkliste gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage nach dem Privatstiftungsgesetz (Stand Juli 2026). Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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