Privatstiftung
Schwerpunkt

Stiftungsstreit und Durchsetzung

Wenn es in der Stiftung kracht: Abberufungsanträge, Sonderprüfung, Streit um Beschlüsse und die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aller Beteiligten.

Stiftungskonflikte haben eine eigene Dynamik: Es streiten nicht Eigentümer um ihr Vermögen, sondern Organe, Stifter und Begünstigte um Kontrolle, Information und Zuwendungen aus einem Vermögen, das niemandem von ihnen gehört. Wir vertreten in allen Rollen dieser Auseinandersetzung.

Die Instrumente sind besonders: Vieles läuft nicht im klassischen Zivilprozess, sondern im Außerstreitverfahren vor dem Firmenbuchgericht am Sitz der Stiftung, von der Auskunftsdurchsetzung über die Sonderprüfung bis zur Abberufung von Organmitgliedern.

Die typischen Konfliktlinien

In der Praxis wiederholen sich die Muster: Begünstigte fühlen sich vom Vorstand abgeschnitten, der Vorstand agiert aus Sicht der Familie zu eigenmächtig oder zu teuer, Stifterfamilien zerfallen in Lager, oder nach dem Tod des Stifters bricht der Streit um die Deutung seiner Anordnungen aus.

Hinter vielen Konflikten stehen strukturelle Fehler der Stiftungserklärung: unklare Begünstigtenregeln, fehlende Nachfolgemechanismen im Vorstand oder Kompetenzkataloge, die Beirat und Vorstand gegeneinander aufstellen.

Die gerichtlichen Instrumente

Das Firmenbuchgericht ist die zentrale Konfliktinstanz der Privatstiftung. Auf Antrag kann es Auskunfts- und Einsichtsrechte durchsetzen, Sonderprüfer bestellen, fehlende Organmitglieder ersetzen und Vorstandsmitglieder aus wichtigem Grund abberufen.

Daneben stehen die streitigen Verfahren: Schadenersatzklagen der Stiftung gegen Organmitglieder, Klagen von Begünstigten auf zugesagte Zuwendungen und Auseinandersetzungen über die Wirksamkeit von Änderungen der Stiftungserklärung.

  • Auskunft und Einsicht: Durchsetzung im Außerstreitverfahren
  • Sonderprüfung: gerichtlich bestellter Prüfer bei begründeten Verdachtsmomenten
  • Abberufung von Organmitgliedern aus wichtigem Grund
  • Haftungs- und Zuwendungsklagen im streitigen Verfahren

Strategie: eskalieren oder einigen

Nicht jeder Stiftungskonflikt gehört vor Gericht. Verfahren dauern, belasten die Familie und binden das Vermögen. Oft erreicht eine verhandelte Lösung mehr: eine Neuordnung der Organe, klare Zuwendungsregeln oder in verfahrenen Fällen die geordnete Auflösung.

Wir entwickeln zuerst die Rechtsposition und dann die Strategie: Welche Anträge erzeugen Druck, welche Beweise brauchen wir, und an welchem Punkt ist ein Vergleich wertvoller als ein weiteres Jahr Verfahren.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Stiftung.

Häufige Fragen

Was Mandantinnen und Mandanten oft fragen.

Welches Gericht ist für Stiftungsstreitigkeiten zuständig? +
Für die außerstreitigen Verfahren wie Abberufung, Sonderprüfung oder Auskunftsdurchsetzung ist das Firmenbuchgericht am Sitz der Stiftung zuständig, also das Landesgericht als Handelsgericht. Schadenersatz- und Zuwendungsklagen laufen im streitigen Zivilverfahren.
Wie schnell wirkt ein Abberufungsantrag gegen den Vorstand? +
Das Verfahren selbst braucht Zeit, aber das Gericht kann bei Gefahr im Verzug vorläufige Maßnahmen treffen und einstweilen einen anderen Vorstand bestellen. Ob ein Eilbedürfnis besteht, hängt von den Vorwürfen und der Beweislage ab.
Wer trägt die Kosten eines Stiftungsstreits? +
Das hängt vom Verfahrenstyp ab. Im streitigen Verfahren gilt grundsätzlich: Wer verliert, zahlt. Im Außerstreitverfahren entscheidet das Gericht über die Kostentragung nach Billigkeit. Wir besprechen Kostenrisiko und mögliche Rechtsschutzdeckung vor jedem Schritt.
Kann die Stiftung während des Streits handlungsunfähig werden? +
Ja, etwa wenn Organe blockiert sind oder Mitglieder fehlen. Dann bestellt das Gericht auf Antrag fehlende Organmitglieder oder trifft Sicherungsmaßnahmen. Handlungsunfähigkeit ist oft das stärkste Argument, zügig eine gerichtliche oder verhandelte Lösung herbeizuführen.

Konflikt in der Stiftung, blockierter Vorstand, offene Auskunft?

Im Stiftungsrecht zählen Struktur, Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

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