Antritt als Stiftungsvorstand
Eine sorgfältige Bestandsaufnahme schützt vor Haftungsrisiken. Wer neu antritt, sollte innerhalb weniger Wochen wissen, was die Stiftung ist, was sie hat und was sie schuldet.
Der Stiftungsvorstand haftet für sorgfaltsgemäße Führung. Ein neues Vorstandsmitglied übernimmt Verantwortung für Entscheidungen der Vergangenheit, wenn es die Lage nicht rechtzeitig erhebt und wesentliche Missstände nicht adressiert.
Diese Checkliste bringt die typischen Themen der ersten Wochen in eine Reihenfolge. Sie ersetzt weder die interne Compliance noch die Beratung durch einen Rechts- und Steuerberater.
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01 Struktur und Dokumente
02 Vermögen und Verträge
03 Begünstigte und Governance
Rechtsgrundlagen im Überblick
Für den Vorstand relevant sind vor allem § 15 PSG (Bestellung und Vertretung), §§ 17 bis 19 PSG (Sorgfaltspflicht und Haftung des Stiftungsvorstands) sowie § 21 PSG (Auskunftspflicht gegenüber Begünstigten).
Die interne Bestandsaufnahme sollte schriftlich dokumentiert und zumindest ein Jahr archiviert werden, damit im Streitfall belegbar ist, wann welche Kenntnisse vorlagen.
Diese Checkliste gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage nach dem Privatstiftungsgesetz (Stand Juli 2026). Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtssicherheit und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Passende Themen und Beiträge
Stiftungsvorstand und Haftung
Sorgfaltspflichten, Interessenkonflikte und Verantwortung gegenüber der Stiftung.
Beirat und Aufsichtsorgane
Wie weitere Organe die Stiftung kontrollieren und wo ihre Kompetenzen enden.
Rechner: Vorstandshaftung Selbstcheck
Kurzeinschätzung typischer Haftungsrisiken für Stiftungsvorstände.
BRANDAUER Rechtsanwälte
Stiftungsrecht-Team, Salzburg und österreichweit
Ihr Mandat wird im Team betreut. Wir bündeln Gesellschaftsrecht, Vermögensnachfolge, Immobilienrecht und streitige Durchsetzung, prüfen Stiftungserklärung, Organbeschlüsse, Auskunftsansprüche und Haftungsfragen und benennen klar die nächsten Schritte. Mag. Bernhard Brandauer verantwortet die anwaltliche Beratung; je nach Sachverhalt arbeiten weitere spezialisierte Juristinnen und Juristen der Kanzlei mit.
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