Für die Prüfung sollten die vollständige Zusatzurkunde, die Stiftungsurkunde, alle dazugehörigen Änderungsurkunden und der aktuelle Firmenbuchauszug zusammengestellt werden. Bei mehreren Versionen gehören auch frühere Auszüge und Anmeldungen in die Dokumentenkette. So lässt sich nachvollziehen, welche Fassung zu welchem Zeitpunkt verwendet wurde.
Zusätzlich können die Begünstigtenfeststellung, einschlägige Organbeschlüsse, Zustellnachweise, bereits beantwortete Einsichtsverlangen und die konkrete Streitmaßnahme wichtig sein. Diese Unterlagen belegen jeweils einen anderen Punkt. Ein Beschluss beweist etwa die Entscheidung eines Organs, ersetzt aber nicht die Urkunde, aus der seine Zuständigkeit abgeleitet wird.
Bei einer behaupteten Abweichung sollten die betroffenen Textstellen wörtlich gegenübergestellt und die Herkunft jeder Fassung vermerkt werden. Entwürfe sind als Entwürfe zu kennzeichnen. Dadurch bleibt erkennbar, ob über den Inhalt, die Wirksamkeit, die Auslegung oder allein über den Zugang zu einem Dokument gestritten wird.