Privatstiftung

Änderungsvorbehalt

Vom Stifter in der Stiftungserklärung vorbehaltenes Recht, die Stiftungserklärung nach der Errichtung zu ändern.

Kurz erklärt

Ohne Vorbehalt sind Änderungen weitgehend versperrt. Der Vorstand kann nur mit gerichtlicher Genehmigung Anpassungen an geänderte Verhältnisse vornehmen.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Stiftung.

Konflikt in der Stiftung, blockierter Vorstand, offene Auskunft?

Im Stiftungsrecht zählen Struktur, Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

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Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg