Privatstiftung

Privatstiftung

Eigentümerlose juristische Person nach dem österreichischen Privatstiftungsgesetz (PSG), die vom Stifter gewidmetes Vermögen einem in der Stiftungserklärung festgelegten Zweck widmet.

Kurz erklärt

Die Privatstiftung entsteht mit der Eintragung im Firmenbuch. Sie ist rechtlich selbstständig, hat keinen Eigentümer und wird durch den Stiftungsvorstand vertreten. Kontrolliert wird sie durch den Stiftungsprüfer, das Firmenbuchgericht und ggf. den Beirat.

Der Zweck wird in der Stiftungserklärung festgelegt. Er reicht typischerweise von der Versorgung einer Familie über die Fortführung eines Unternehmens bis zu gemeinnützigen Zielen.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Stiftung.

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