Sonderprüfung
Gerichtlich angeordnete Sonderprüfung einzelner Vorgänge in der Privatstiftung durch einen unabhängigen Sachverständigen (§ 31 PSG).
Kurz erklärt
Begünstigte können die Sonderprüfung beim Firmenbuchgericht beantragen. Erforderlich sind konkrete Anhaltspunkte für eine Unregelmässigkeit. Der Antrag muss sauber vorbereitet sein, sonst wird er zurückgewiesen.
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Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Stiftung.
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