Privatstiftung

Sonderprüfung

Gerichtlich angeordnete Sonderprüfung einzelner Vorgänge in der Privatstiftung durch einen unabhängigen Sachverständigen (§ 31 PSG).

Kurz erklärt

Begünstigte können die Sonderprüfung beim Firmenbuchgericht beantragen. Erforderlich sind konkrete Anhaltspunkte für eine Unregelmässigkeit. Der Antrag muss sauber vorbereitet sein, sonst wird er zurückgewiesen.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Stiftung.

Konflikt in der Stiftung, blockierter Vorstand, offene Auskunft?

Im Stiftungsrecht zählen Struktur, Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

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BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg