Privatstiftung

Stiftungsurkunde

Öffentlicher Teil der Stiftungserklärung. Wird beim Firmenbuch eingereicht und ist damit öffentlich einsehbar.

Kurz erklärt

Die Stiftungsurkunde enthält Namen, Sitz, Zweck, Dauer, gewidmetes Vermögen und die Organe der Privatstiftung. Sie ist öffentlich, deshalb bleiben sensible Regelungen wie der Begünstigtenkreis typischerweise der Stiftungszusatzurkunde vorbehalten.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Stiftung.

Konflikt in der Stiftung, blockierter Vorstand, offene Auskunft?

Im Stiftungsrecht zählen Struktur, Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

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