Privatstiftung

Stiftungszweck

Vom Stifter in der Stiftungserklärung festgelegter Zweck der Privatstiftung. Bindet Vorstand und Organe.

Kurz erklärt

Der Zweck ist Kern jeder Privatstiftung. Er kann Familienversorgung, Unternehmensfortführung oder gemeinnützige Anliegen umfassen. Der Stiftungsvorstand muss jede Entscheidung am Zweck orientieren.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte zur Orientierung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Erklärung gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind immer die konkreten Umstände Ihrer Stiftung.

Konflikt in der Stiftung, blockierter Vorstand, offene Auskunft?

Im Stiftungsrecht zählen Struktur, Fristen und Beweise. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

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BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg